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Haircut kontra EU-Recht: Unwirksam?

RechtspanoramaDr. Michael Brand MBL-HSGDie Presse - Recht 2014/275Die Presse - Recht 2014, 15 Heft 27 v. 30.6.2014

Wien. Die Regierungsvorlage zum Hypo-Sondergesetz sieht vor, dass Verbindlichkeiten aus begebenen Anleihen, Zerobonds und Schuldverschreibungen sowie die dafür bestellten Sicherheiten erlöschen, womit die Anleihegläubiger um ihre Forderungen und die dafür bestellten Sicherheiten umfallen sollen. Sollte nach Abschluss der Abwicklung Vermögen vorhanden sein, so entsteht eine neue Forderung der Anleihegläubiger, die vor Verteilung des Vermögens an die Aktionäre zu befriedigen ist. Dass dieser Fall eintreten wird, ist angeblich nahezu ausgeschlossen.

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