Wien. Die Regierungsvorlage zum Hypo-Sondergesetz sieht vor, dass Verbindlichkeiten aus begebenen Anleihen, Zerobonds und Schuldverschreibungen sowie die dafür bestellten Sicherheiten erlöschen, womit die Anleihegläubiger um ihre Forderungen und die dafür bestellten Sicherheiten umfallen sollen. Sollte nach Abschluss der Abwicklung Vermögen vorhanden sein, so entsteht eine neue Forderung der Anleihegläubiger, die vor Verteilung des Vermögens an die Aktionäre zu befriedigen ist. Dass dieser Fall eintreten wird, ist angeblich nahezu ausgeschlossen.

