Anwalt muss Aufgabe wichtiger Post prüfen
Anwälte müssen prüfen, ob Eingaben pünktlich zur Post kommen. Eine Mitarbeiterin hatte eine Beschwerde in der Handtasche übersehen. Der VwGH lehnt eine Wiedereinsetzung ab, weil der Anwalt keine Angaben machte, dass er Sendungen etwa anhand der Aufgabescheine prüfte (2013/06/0254).

