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SVA-Pflicht für Ausschüttungen von GmbH

Economist: WirtschaftsrechtDie Presse - Recht 2014/270Die Presse - Recht 2014, 16 Heft 26 v. 26.6.2014

Betroffen sind Gesellschafter-Geschäftsführer.

Wien. Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH bekommen in letzter Zeit vermehrt Post von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) – mit der Aufforderung, Ausschüttungsbeschlüsse der GmbH vorzulegen. Das war bisher unüblich, ist aber rechtens: "Ausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig", sagt Roland Neugebauer, Partner bei Moore Stephens City Treuhand.

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