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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/147Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 13 v. 24.3.2014

Optiker mit Dr.-Titel täuschte Kunden

Die Ärztekammer klagte einen Wiener Optiker erfolgreich wegen Irreführung: Der Optometrist trat auf seiner Homepage mit dem Zusatz Dr. vor seinem Namen in Erscheinung. Mediziner war der Mann keiner, er hatte nur an einer britischen Universität den "Doctor of Philosophy (PhD) Optometry" erworben. Ein durchschnittlicher Kunde werde aber, wenn er in dieser Branche einen Doktortitel ohne Konkretisierung sieht, davon ausgehen, dass der Mann Mediziner ist, sagt der Oberste Gerichtshof (4 Ob 18/14x). Schließlich werde ein Optiker, etwa bei der Sehschärfemessung oder Anpassung von Kontaktlinsen, "im medizinischen Umfeld tätig". Der Optiker darf den Titel nun nur noch in der Werbung einsetzen, wenn er über dessen Herkunft aufklärt.

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