Das reformierte Kindschaftsrecht
Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen Regeln über die Obsorge getrennter Eltern über ihre Kinder haben Univ.-Prof. Astrid Deixler-Hübner (Linz), Robert Fucik (Justizministerium) und Markus Huber (Volksanwaltschaft) den Kommentar "Das neue Kindschaftsrecht" vorgelegt. Die Neuerungen sind nicht nur inhaltlich von großer Tragweite, betreffen sie doch u. a. die Gleichbehandlung unehelicher Kinder, das Namensrecht und das Kontaktrecht. Es gilt auch formal umzulernen, weil sich alle Paragrafenzahlen geändert haben. Hier hilft die beiliegende Vergleichstabelle (LexisNexis, 218 Seiten, 38 €).

