Der VwGH kippt einen Salzburger Bescheid, der ein zehnjähriges Hundeverbot vorgeschrieben hat.
[WIEN/AICH] Auch wenn ein Hundebesitzer Verfehlungen begangen hat und über einen schwierigen Charakter verfügt, kann man ihm nicht so einfach die Tierhaltung verbieten. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Der VwGH hob einen Bescheid auf, mit dem Salzburger Behörden ein zehnjähriges Hundehalteverbot gegen eine Frau ausgesprochen hatten.

