Streit über Flugannullierung: EuGH muss entscheiden
Im Rechtsstreit von Fluggästen mit der Billig-Airline Easyjet kommt nun der EuGH ins Spiel: Er muss auf Anfrage des deutschen Bundesgerichtshofs darüber entscheiden, in welchem Umfang man bei Flugannullierung zusätzliche Reisekosten geltend machen kann. Bisher steht nur fest, dass Fluggesellschaften zu Schadenersatz und einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn sie keinen Ersatzflug anbieten. In den aktuellen Fällen geht es aber nicht darum – die Kläger hatten selbst bei anderen Airlines gebucht.

