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Recht auf Hitzeferien? Leider nein

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2013/292Die Presse - Recht 2013, 18 Heft 31 v. 1.8.2013

Abtauchen darf man erst nach Dienstschluss. Das gilt auch bei Rekordhitze. [DPA]

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