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Betriebsratszustimmung zu Kündigung: Laut OGH kaum bekämpfbar

Economist: WirtschaftsrechtChristine KaryDie Presse - Recht 2013/293Die Presse - Recht 2013, 18 Heft 31 v. 1.8.2013

[WIEN] Manche Spannungsverhältnisse am Arbeitsplatz sind fast schon naturgegeben. Zum Beispiel mögen einander Betriebsrat und Personalleiter oft nicht sehr.

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