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Internethändler zu viel verraten: Geld ist weg

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/2Die Presse - Recht 2013, 16 Heft 2 v. 7.1.2013

Vergeblich klagte ein Mann seine Bank, weil Geld an einen Betrüger ausbezahlt worden war.

[WIEN/AICH] Wer im Internet einkauft, muss auf der Hut sein und sollte keinesfalls leichtfertig wichtige persönliche Daten an einen (angeblichen) Verkäufer übermitteln. Das zeigt ein aktueller Fall, in dem ein geschädigter Mann vergeblich darum kämpfte, dass ihm seine Bank den Schaden ersetzt.

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