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Flug verspätet, Kreuzfahrt verpasst: Kein Schadenersatz

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2013/1Die Presse - Recht 2013, 15 Heft 2 v. 7.1.2013

Wer als Fluggast wegen schlechter Witterung zu spät am Ziel ankommt, hat Pech gehabt. Schäden, die dadurch entstehen, kann man finanziell weder auf die Fluglinie noch auf den Flughafen abwälzen. Das zeigt der Fall eines Ehepaares, das wegen eines verschobenen Fluges seine teure Kreuzfahrt verpasste.

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