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Fenster gekippt hinterlassen: Versicherung muss nicht zahlen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2013/120Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 16 v. 15.4.2013

[WIEN] Langsam beginnt die warme Jahreszeit, und damit steigt für viele die Verlockung, das Fenster auch dann nicht ganz zu verschließen, wenn man das Haus verlässt. Dies kann aber ein gefährliches Unterfangen sein, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt.

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