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"Schmuser" verletzt Frau: Keine Haftung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2013/119Die Presse - Recht 2013, 9 Heft 16 v. 15.4.2013

Der Tierschutzverein muss nicht dafür einstehen, dass ein Hund einer Interessentin wehtat.

[WIEN/AICH] Eigentlich hatte die Frau überlegt, den als "Schmuser" geltenden American Staffordshire Terrier zu behalten. Doch nach einem unliebsamen Zwischenfall im Tierschutzhaus, bei dem sich die Frau den bulligen Hund anschaute, wurde daraus nichts. Stattdessen lag es an den Gerichten zu klären, ob das Tierschutzhaus der Frau Schmerzengeld zahlen muss.

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