Die Gattin eines Beamten scheitert mit ihrer eiligen Beschwerde vor dem VfGH.
[WIEN/AICH] Mitte des Jahres wurden die Regeln für Diplomatenpässe verschärft. Eine Frau wollte das nicht akzeptieren und zog vor das Verfassungsgericht (VfGH).
Die Frau ist die Ehegattin eines Beamten im Außenministerium. Der Beamte ist karenziert, weil er im europäischen auswärtigen Dienst tätig ist und der Delegation der EU in Mexiko angehört. Die Frau moniert nun, dass ihr Pass eigentlich noch bis 2015 gegolten hätte. Sie wurde aber aufgefordert, den Diplomatenpass bereits bis zum 26. Oktober 2012 zurückzugeben. Die Frau ortet eine willkürliche Schlechterstellung von Ehegatten von EU-Diplomaten. Zudem habe sie das Recht gehabt, darauf zu vertrauen, dass ihr Diplomatenpass solange gelte, bis er ablaufe. Das abrupte Ende durch ein Gesetz sei unsachlich.

