Selbst wenn der Bund eine Wettgebühr einhebt, dürfen Länder eine weitere Abgabe einfordern.
[WIEN/AICH] Trotz ursprünglicher Bedenken hält der Verfassungsgerichtshof die Besteuerung von sogenannten Wettterminals durch ein Bundesland für zulässig. Die Höchstrichter hatten nach der Beschwerde eines Wettanbieters ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Nun entschied sich der VfGH aber dafür, die vom Land Vorarlberg erfundene Regelung doch nicht aufzuheben.

