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Religionsfreiheit erlaubt nicht alles

RechtspanoramaO. Univ.-Prof. Dr. Helmut FuchsDie Presse - Recht 2012/155Die Presse - Recht 2012, 9 Heft 31 v. 30.7.2012

[WIEN] Nach dem Urteil eines Kölner Gerichts wird auch in Österreich diskutiert, ob die rituelle Beschneidung erlaubt ist. Das Justizministerium erklärte, dass die religiöse Beschneidung von männlichen Säuglingen und Knaben hierzulande straflos sei. Doch das ist keineswegs eindeutig.

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