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Freundin von Sohn geschützt

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/112Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 14 v. 4.4.2011

Ersatz nach Brand. Wohnt die Lebensgefährtin eines Kindes im Haus, kann die Versicherung sie nicht belangen.

[WIEN/AICH] Eine Zigarette sollte man besser nicht in einen Blumentrog mit Torferde stecken. Eine junge Kärntner Friseurin wusste das nicht, "dämpfte" die Zigarette solcherart am Balkon aus, und verließ das Gebäude. Es kam zu einem Brand, der 120.000 Euro Schaden verursachte.

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