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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2011/113Die Presse - Recht 2011, 17 Heft 14 v. 4.4.2011

Rechtspanorama lesen ist auch vor Gericht erlaubt

Das Schmökern im Rechtspanorama lohnt sich bei jeder Gelegenheit, das zeigte sich vergangene Woche beim Tierschützerprozess in Wiener Neustadt. Als Anwältin Alexia Stuefer gerügt wurde, sie solle nicht während des Prozesses Zeitung lesen, hatte sie eine passende Verteidigung parat. Wie der "Standard" auf seiner Homepage vermeldete, hielt Stuefer eine Ausgabe der "Presse" in die Höhe und erklärte: "Bitte, ins Protokoll zu nehmen, dass ich vorhin das Rechtspanorama der ‚Presse‘ gelesen habe. Ich kenne keine Passage der StPO, die es der Verteidigung untersagt, sich während der Verhandlung rechtlich weiterzubilden. Das ist genau dasselbe, wie wenn ich einen Kommentar lesen würde. Bitte fürs Protokoll außerdem: Heute ist Montag. Das Rechtspanorama erscheint immermontags."

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