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Affäre der Frau reichte nicht für eine Kfz-Auskunft

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/333Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 47 v. 22.11.2010

Nebenbuhler wurde in einem Auto gesichtet: Behörde muss Zulassungsbesitzer nicht verraten.

[WIEN/AICH] Nur in welches Auto der Ehestörer stieg, wusste ein offenbar gehörnter Ehemann. Denn dies hatte eine vom Ehemann beauftragte Detektivin ausfindig gemacht. Für seine Scheidungsklage brauchte der Oberösterreicher aber noch den Namen jener Person, die sich in die Ehe eingemischt hatte.

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