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Schiffskapitän wurde bewusstlos: Keine Haftung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/332Die Presse - Recht 2010, 7 Heft 47 v. 22.11.2010

Prozess um sechs Millionen Euro: Mann musste trotz aufkommender Übelkeit keine Hilfe rufen.

[WIEN/AICH] Fühlt sich ein Schiffsführer nicht in der Lage, seinen Job zu erledigen, so hat er rechtzeitig für seine Ablöse zu sorgen. Doch konnte der Mann im konkreten Fall erahnen, dass er die Richtung des Schiffs durch einen Ohnmachtsanfall ändert? Um diese Frage drehte sich ein Prozess um einen Unfall auf der Donau.

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