Er hatte zwar vor höheren Kosten gewarnt, aber bereits vor der Antwort mit der Arbeit begonnen.
[WIEN/AICH] Rechnet ein Sachverständiger mit hohen Kosten, muss er das Gericht warnen. Doch zwei aktuelle Fälle zeigen, dass Warnen allein nicht reicht.
Ein englisches Dokument galt es in Fall eins zu übersetzen. Ein Anwalt wurde an einem Freitag damit beauftragt. Er ließ das Gericht noch am selben Tag wissen, dass die Übersetzung rund 15.000 Euro kosten werde. Am Montag übermittelte das Gericht die Information den Prozessparteien und schrieb dem Übersetzer, dass er vorerst einmal "keine Tätigkeiten entfalten" solle. Dieses Schreiben langte beim Anwalt am Mittwoch ein. Dann wurde der Übersetzungsauftrag widerrufen.

