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Nur wer besonders betroffen ist, kann bei Halteverboten mitreden

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2010/297Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 42 v. 18.10.2010

Wenn alle gleichermaßen von Verkehrsbeschränkungen betroffen sind, braucht niemand angehört zu werden. [ Clemens Fabry ]

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