RechtspanoramaDr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), MBA (Harvard)Die Presse - Recht 2010/197Die Presse - Recht 2010, 9 Heft 28 v. 12.7.2010
Die Geldwäsche-Bestimmungen im Bankwesengesetz gelten nicht als Schutzgesetz: Selbst wenn ein Verstoß dagegen erwiesen wäre, ist die Bank nicht für das Verbrechen eines Betrügers haftbar. [Fotolia/Karin Jähne]