URTEIL. Mit verbundenen Scheren, im Aquarium aufeinandergetürmt, ohne Rückzugsmöglichkeit: So darf man Zehnfußkrebse nicht halten.
WIEN (kom). Solange ein Tier noch ein Lebewesen und kein Lebensmittel ist, muss bei seiner Haltung das Tierschutzgesetz eingehalten werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat deshalb die Bestrafung des verantwortlichen Mitarbeiters einer Handelskette bestätigt, in deren Filiale Zehnfußkrebse (vulgo Hummer) feilgeboten wurden.

