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Versandkosten müssen bei Rücktritt retourniert werden

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/112Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 16 v. 19.4.2010

EUROPARECHT. Der Gerichtshof der EU stellt klar: Versandhändler müssen die Versandkosten selbst zahlen, wenn der Kunde die Ware doch nicht will.

Wer Waren zurückschickt, muss höchstens für die Rücksendung aufkommen. [Michaela Bruckberger]

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