RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/112Die Presse - Recht 2010, 8 Heft 16 v. 19.4.2010
EUROPARECHT. Der Gerichtshof der EU stellt klar: Versandhändler müssen die Versandkosten selbst zahlen, wenn der Kunde die Ware doch nicht will.
Wer Waren zurückschickt, muss höchstens für die Rücksendung aufkommen. [Michaela Bruckberger]