DORNBIRN. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck nimmt in einer aktuellen und mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung (Beschluss vom 5. März 2010, 3 R 13/10a) in der Frage der Vorstandsbestellung bei Privatstiftungen eine liberalere Haltung ein als der Oberste Gerichtshof (OGH).

