WIEN. Der Gesetzgeber legte mit dem Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2010 eine Änderung der Bundesabgabenordnung (BAO) vor, die einer langjährigen Forderung von Unternehmen und deren Steuer- und Rechtsberatern Rechnung trägt: Um die Planungssicherheit zu erhöhen, soll ein formales Verfahren zur Erteilung sogenannter Auskunftsbescheide in bestimmten steuerlichen Fragen eingeführt werden. Auf diese Weise können Unternehmen in Erfahrung bringen, wie die Finanz geplante Vorhaben beurteilt.

