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Eine Sexkabine ist kein Kino

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2010/91Die Presse - Recht 2010, 11 Heft 12 v. 22.3.2010

EUGH

WIEN (aich). Sechs statt 21 Prozent Mehrwertsteuer wollte ein Erotic Center aus Belgien zahlen. Den verringerten Mehrwertsteuersatz gibt es für kulturelle Einrichtungen, dazu zählen auch Kinos. Die belgische Justiz ersuchte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um ein Vorabentscheidungsverfahren. Denn die belgische Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück. Konkret fragte das belgische Gericht den EuGH, wie der Begriff eines Kinos auszulegen sei.

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