RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/347Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 50 v. 7.12.2009
Die Rechnung für den Zahnarzt kann nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn im betreffenden Jahr ein gewisser Selbstbehalt für Krankheitskosten überschritten wird. Er variiert je nach Einkommen und familiärer Situation. [DPA/Oliver Berg]