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Neue Nummer für Ex- und Importeure

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/348Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 50 v. 7.12.2009

ZOLLRECHT. Bis Jahresendemuss EU-weit gültige Registrierung erfolgen.

WIEN (red.). Österreichische Unternehmen, die Kontaktmit Zollbehörden haben, weil sie Handel mit Ländern außerhalb der EU betreiben, müssen bis Jahresende eine Eori-Nummer beantragen. "Eori" steht für "Economic Operators Registration and Identification" und dient der für die gesamte Union gültigen Identifikation für die Behörden.

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