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Britische Limited: Ohne Vorsatz kein Missbrauch

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/346Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 50 v. 7.12.2009

GESELLSCHAFTSRECHT. Dienstnehmer versuchte vergeblich Durchgriff auf Alleingesellschafter.

WIEN (kom). Wer sich der Rechtsform einer britischen "Private Company Limited by Shares" – kurz: "Limited" – bedient, mag damit höhere Mindestkapitalanforderungen wie etwa in Österreich (derzeit noch 35.000 Euro) umgehen wollen. Ein Missbrauch ist in dieser Rechtsformwahl aber nicht zu sehen, solange kein entsprechender Vorsatz nachzuweisen ist.

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