GESELLSCHAFTSRECHT. Dienstnehmer versuchte vergeblich Durchgriff auf Alleingesellschafter.
WIEN (kom). Wer sich der Rechtsform einer britischen "Private Company Limited by Shares" – kurz: "Limited" – bedient, mag damit höhere Mindestkapitalanforderungen wie etwa in Österreich (derzeit noch 35.000 Euro) umgehen wollen. Ein Missbrauch ist in dieser Rechtsformwahl aber nicht zu sehen, solange kein entsprechender Vorsatz nachzuweisen ist.

