LINZ. Wenn Minderjährige für medienrechtliche Entschädigungsansprüche nicht zeitgerecht binnen sechs Monaten die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung vorlegen, sind ihre Anträge unzulässig. Das hat der OGH im Fall von vier der Inzestkinder von Amstetten entschieden (15 Os 58/09g, Rechtspanorama vom 9. November). Das kann nicht unwidersprochen bleiben.

