WIEN. Die Politik muss die neuen Rechte für das Parlament umsetzen: "Wir fangen gerade an, darüber zu verhandeln", sagt SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann.
Er möchte, dass das Recht der Subsidiaritätsrüge sowohl dem National- als auch dem Bundesrat zukommt. Beide würden laut SPÖ-Plan unabhängig voneinander Beschwerde einbringen dürfen, der dafür nötige Beschluss soll mit einfacher Mehrheit fallen. Der Bundesrat soll das Recht aber nur in jenen Bereichen bekommen, die in die Zuständigkeiten der Bundesländer fallen. Ähnliches ist für die "Subsidiaritätsklage" geplant: Hier will Wittmann in die Verfassung schreiben, dass National- oder Bundesrat den zuständigen Minister ermächtigen können, die Klage einzubringen. Besonderes soll beim Protest gegen die Aufhebung der Einstimmigkeit ("Brückenklausel") gelten. Dieser Einspruch würde mit Zweidrittelmehrheit geltend gemacht werden. Überdies müssten hier National- und Bundesrat zustimmen, so Wittmann.

