Alter, Einkommen, weitere Verpflichtungen: Die Judikatur hat zum Unterhalt mehrere Regeln entwickelt.
WIEN (aich). Ein Kind kostet Geld – doch die Unterhaltshöhe ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Die Rechtsprechung hat aber prozentuelle Unterhaltssätze als Maßstab entwickelt. Als Grundlage für die Bemessung dient das Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Der Satz beträgt für

