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Krankenstand: Kino ja, Fensterputzen nein

RechtspanoramaRalf Peschek, Peter Unterhauser.Die Presse - Recht 2009/267Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 41 v. 5.10.2009

Zum Fensterputzen sollte man fit sein, nicht im Krankenstand. [Archivbild: AP/Sokolowski]

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