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VfGH: Keine Werbungskosten bei Veranlagung von Zinsen

RechtspanoramaMMag. Dr. Ernst Marschner LL.M.Die Presse - Recht 2009/262Die Presse - Recht 2009, 26 Heft 40 v. 28.9.2009

LINZ. Nach einer aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) können Werbungskosten bei der Veranlagung von Kapitalerträgen nicht abgezogen werden.

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