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Luxusfüllfeder im Beruf: Für Steuer abzugsfähig

RechtspanoramaBenedikt KommendaDie Presse - Recht 2009/263Die Presse - Recht 2009, 26 Heft 40 v. 28.9.2009

Feine Feder: Die Notwendigkeit eines Aufwands ist kein K.-o.-Kriterium für seine Anerkennung als Werbungskosten, sagt der Finanzsenat. [Michaela Bruckberger]

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