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RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/253Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 39 v. 21.9.2009

Kleinere Vorauszahlungen

Nur noch bis 30. September können Steuerpflichtige eine Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2009 beantragen. Die BDO Auxilia Treuhand empfiehlt, dem Antrag vorsorglich eine Prognoserechnung für dieses Jahr beizulegen, die eine solche Herabsetzung rechtfertigt.

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