
LINZ. Als Privatstiftungsvorstand habe ich den Artikel von Nikolaus Arnold im Rechtspanorama der Vorwoche mit größtem Interesse gelesen. Arnold schreibt, dass die aktuelle OGH-Entscheidung (6 Ob 42/09 h) der Versteinerung und Entfremdung Vorschub leiste, und lehnt das Urteil ab.