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Zu wenig Überwachung: Strafen drohen

RechtspanoramaPhilipp AichingerDie Presse - Recht 2009/236Die Presse - Recht 2009, 7 Heft 38 v. 14.9.2009

Ein Arbeitgeber muss Weitblick beweisen – und mit dem Fernrohr überwachen, ob seine Bauarbeiter die Sicherheitsbestimmungen einhalten. [Illustration: Vinzenz Schüller]

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