RechtspanoramaMag. DI Dr. Hermann Peyerl, LL.M.Die Presse - Recht 2009/203Die Presse - Recht 2009, 10 Heft 27 v. 29.6.2009
Das große Aufräumen nach der Flut, wie hier im niederösterreichischen Klingfurth. Der unabhängige Finanzsenat erkennt Katastrophen nur dann an, wenn sie ganze Gebiete und nicht bloß einzelne Häuser betreffen. [APA/Andreas Pessenlehner]