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Karenz verlängert, Kündigungsschutz verloren

RechtspanoramaMMag. Franz J. Heidinger, Mag. Peter UnterhauserDie Presse - Recht 2009/112Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 17 v. 20.4.2009

Abgesichert: Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes kann die gesetzliche Karenz in Anspruch genommen werden – und damit auch der besondere Kündigungsschutz bis vier Wochen nach dem Ende der Karenz. [Clemens Fabry]

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