NOTARENTAGE. Stirbt ein Verwandter im EU-Ausland, sollen künftig einfachere Regeln gelten.
WIEN (aich). Warum nicht die Pension im Ausland genießen? Ein Gedanke, den mehrere EU-Bürger hegen – und dabei eines vergessen: Wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat und dort stirbt, dann können es die Erben schwierig haben. Denn es stellt sich die Frage, das Recht welchen Staates zur Anwendung kommt.

