RechtspanoramaMMag. Franz J. Heidinger, Mag. Peter UnterhauserDie Presse - Recht 2009/112Die Presse - Recht 2009, 9 Heft 17 v. 20.4.2009
Abgesichert: Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes kann die gesetzliche Karenz in Anspruch genommen werden – und damit auch der besondere Kündigungsschutz bis vier Wochen nach dem Ende der Karenz. [Clemens Fabry]