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Erben ohne Grenzen: EU plant Vereinfachung

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2009/111Die Presse - Recht 2009, 8 Heft 17 v. 20.4.2009

NOTARENTAGE. Stirbt ein Verwandter im EU-Ausland, sollen künftig einfachere Regeln gelten.

WIEN (aich). Warum nicht die Pension im Ausland genießen? Ein Gedanke, den mehrere EU-Bürger hegen – und dabei eines vergessen: Wenn man seinen Wohnsitz im Ausland hat und dort stirbt, dann können es die Erben schwierig haben. Denn es stellt sich die Frage, das Recht welchen Staates zur Anwendung kommt.

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