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Wenn der Urlaub zu lang ist

RechtspanoramaOliver GrimmDie Presse - Recht 2008/31Die Presse - Recht 2008, 13 Heft 5 v. 29.1.2008

Batterien aufladen. Der Urlaub soll der Erholung des Arbeitnehmers dienen. Darum darf man ihn grundsätzlich nicht in Geld ablösen – es sei denn, am Ende eines Dienstverhältnisses sind noch unverbrauchte Urlaubstage übrig. [AP/Alessandro della Bella]

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