Ausbildung an High School
Aufwendungen für die Berufsausbildung von Kindern außerhalb des Wohnorts können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn in der Nähe des Wohnorts (bis zu 80 km bzw. einer Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln) keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Einer Steuerpflichtigen gelang der Nachweis, dass ihre Tochter zehn Monate lang an einer US-High School Lehrinhalte vermittelt erhielt, die sie in Österreich nicht hätte bekommen können. Die Frau kann den Aufwand von der Steuer absetzen, aber nur mit einem Pauschalbetrag von 110 Euro pro Monat (UFS RV/1313-W/07, SWK-Heft 28 vom 1. Oktober).

