vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Recht auf Handy, Laptop, Schreibkraft

RechtspanoramaFranz M. AdamovicDie Presse - Recht 2008/305Die Presse - Recht 2008, 13 Heft 41 v. 7.10.2008

WIEN. Beistellung einer Schreibkraft im Ausmaß einer Vollbeschäftigung, ein Laptop mit Drucker und ein Mobiltelefon: Diese Forderungen stellte ein Betriebsratsobmann. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (9 ObA 89/07i) bejahten die Höchstrichter den Anspruch des Belegschaftsvertreters.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!