STAATSHAFTUNG. Dem OGH wird die Unterlassung eines Vorlageverfahren vorgeworfen. Der VfGH wird entscheiden.
Der Verfassungsgerichtshof in kleiner Besetzung: Vizepräsidentin Brigitte Bierlein (Mitte) und die Mitglieder Claudia Kahr, Gerhart Holzinger, Kurt Heller und Willibald Liehr (von links). [Clemens Fabry]

