HÖCHSTGERICHT. VfGH weist Anfechtung des Tierschutzgesetzes ab.
WIEN (hes). Wie man einen Hund am besten erzieht, beschäftigte jetzt auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Ein Antragsteller, der Jäger und Hundehalter ist und Ausbildungskurse anbietet, bekämpfte das Tierschutzgesetz beim VfGH, weil es seiner Ansicht nach der Verfassung widerspricht: Das Verbot elektrischer Reizgeräte beim Abrichten von Hunden entspreche nicht dem Gebot differenzierender Regelungen und verletze weiters auch sein Eigentumsrecht.

